Günstige Kredite für Selbstständige im Zinsvergleich
Die meisten abhängig beschäftigten Personen bekommen von den Banken heutzutage relativ problemlos einen Kredit, wenn einige wenige Voraussetzungen wie Volljährigkeit und positive Schufa-Auskunft erfüllt sind. Nicht ganz so leicht haben es oftmals die Selbstständigen, denn bevor eine Bank einen Kredit an einen selbstständigen oder freiberuflich tätigen Kunden vergibt, sind nicht selten zusätzliche Bedingungen zu erfüllen. Manche Banken bieten auch gar keine Kredite für Selbstständige an, zumindest nicht in Form eines Konsumentendarlehens. Der wesentliche Grund dafür, dass Selbstständige es oftmals schwerer bei der Kreditsuche haben ist, dass die meisten Kreditgeber der selbstständigen Tätigkeit ein höheres Risiko als der abhängig beschäftigten Tätigkeit zuweisen. Aus diesem Grunde liegen die Hürden bei den Selbstständigen nicht selten etwas höher, wenn es um die Genehmigung eines Kredites geht. Während manche Banken den selbstständigen Kunden gar kein Darlehen anbieten, offerieren durchaus einige Banken explizit einen Kredit für Selbstständige, der oftmals auch als Selbstständigenkredit bezeichnet wird.
Den Selbstständigenkredit gibt es meistens als Ratenkredit, es gibt aber auch manche Kreditgeber, die den Kredit als Rahmen auf dem Girokonto des Kunden einräumen. Es handelt sich bei einem Selbstständigenkredit übrigens nicht um einen Geschäfts- oder Firmenkredit. Der wesentliche Unterschied zum Firmenkredit besteht nämlich darin, dass der Kunde mit dem Selbstständigenkredit private Konsumausgaben finanziert, und nicht etwa den Kauf einer neuen Büroeinrichtung. Allerdings sind die Kredite für Selbstständige nicht zweckgebunden, sodass der Kreditnehmer das Kapital so verwenden kann, wie er es möchte. Die Voraussetzungen für die Vergabe eines Selbstständigenkredites sind zunächst einmal mit den Voraussetzungen identisch, die auch ein abhängig beschäftigter Kunde erfüllen müsste. Das bedeutet, der Kreditnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein, darf auf keinen Fall einen negativen Schufa-Eintrag haben und muss selbstverständlich ausreichende Einnahmen nachweisen können. Zwar erhalten die Selbstständigen kein festes Gehalt, aber dennoch sind oftmals relativ regelmäßige Einnahmen vorhanden. Aber auch dann, falls die Höhe der Einnahmen von Monat zu Monat stark variiert, ist natürlich das Bilden eines Durchschnittswertes möglich und für die Beurteilung der Bonität auch sehr hilfreich.
Neben den zuvor erwähnten allgemeinen Voraussetzungen, die für den Erhalt eines jeden Darlehens erfüllt sein müssen, gibt es bezüglich des Selbstständigenkredites nicht selten noch zusätzliche Voraussetzungen, die der selbstständige Kreditnehmer ebenfalls erfüllen muss. Eine dieser zusätzlichen Voraussetzungen besteht zum Beispiel darin, dass der Kreditsuchende seine selbstständige Tätigkeit schon mindestens 36 Monate ausführen muss. Bei den abhängig beschäftigten Kreditnehmern spielt die Dauer der Beschäftigung hingegen selten eine Rolle. Mit dieser Voraussetzung möchten die Banken das Kreditrisiko deutlich senken. Denn es ist definitiv erwiesen, dass Selbstständige deutlich häufiger in den ersten drei Jahren als danach insolvent werden. Auch eingeforderte Kreditsicherheiten zählen nicht selten zu den zusätzlichen Voraussetzungen, die Selbstständige für den Erhalt eines Selbstständigenkredites erfüllen müssen.