Voraussetzungen und Konditionen bei Rentnerkrediten
Eine Bank hat stets die Pflicht sorgfältig zu prüfen, ob ein Kreditsuchender auch eine ausreichende Bonität aufweisen kann, um ein Darlehen zu erhalten. Dabei gilt es vor allem die vorhandenen Risiken zu bewerten, die zu einem Kreditausfall führen könnten. Vor allem anhand der Schufa-Einträge und der Einnahmen- und Ausgabenrechnung beurteilen die Banken, wie hoch sie das Kreditrisiko für den einzelnen Kunden einschätzen. Der Wegfall des Einkommens, der zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, durch einen Unfall oder eine Berufsunfähigkeit verursacht werden kann, ist natürlich das größte Kreditrisiko überhaupt. Denn ist das Einkommen nicht mehr vorhanden oder aufgrund von Ersatzleistungen zumindest deutlich reduziert, schaffen es viele Kreditnehmer nicht mehr, ihre Darlehensrate zu zahlen. Neben dem Wegfall des Einkommens gibt es noch ein zweites Hauptkreditrisiko, nämlich das Versterben des Kreditnehmers. Das sogenannte Todesfallrisiko wird – zumindest statistisch - natürlich umso größer, desto älter der Kreditnehmer bei Aufnahme des Darlehens ist.
Genau deshalb stellt es sich für Kunden im Rentenalter oftmals als sehr schwierig heraus, wenn diese Personen noch einen Kredit haben möchten. So lehnen es nicht wenige Kreditgeber ab, einen Kredit an Kunden zu vergeben, die bei der Darlehensaufnahme beispielsweise 65 Jahre oder älter sind. Was die Altersgrenzen angeht, so gibt es allerdings deutlich Unterschiede zwischen den Kreditgebern. So vergeben einige Banken auch durchaus noch Darlehen an Rentner, die umgangssprachlich auch als Rentnerkredite bezeichnet werden. Gegen solche Rentnerkredite spricht aus Sicht der Banken natürlich einerseits das erhöhte Todesfallrisiko. Dieses lässt sich ab einem gewissen Alter leider nicht „wegreden“. Für die Vergabe von Rentnerkrediten spricht allerdings andererseits das sehr sichere Einkommen in Form der Altersrente. Bei dem Rentnerkredit handelt es sich um die Kreditart Ratenkredit. Die erhaltene Darlehenssumme ist also im Zuge der Kreditraten über die vereinbarte Darlehenslaufzeit hinweg vom Kreditnehmer zurückzuzahlen.
Ganz unterschiedlich sind die Voraussetzungen und Bedingungen, die der Kreditnehmer zum Erhalt des Rentnerkredites erfüllen muss. Im Wesentlichen kommt es darauf an, wie alt der Kreditnehmer zu dem Zeitpunkt ist, an dem er den Kredit beantragt. Aber auch das „Endalter“ ist ein wichtiger Faktor, also in welchem Alter sich der Kunde befindet, wenn die letzte Kreditrate zu zahlen ist. Die Grenzen der Banken bezüglich des Alters sind ganz unterschiedlich. Manche Banken vergeben einen neuen Rentnerkredit so lange, bis der Kunde 70 Jahre alt ist, andere Banken setzen die Altersgrenze für eine Kreditaufnahme erst bei 75 Jahren. Ähnlich sieht es bei der Altersgrenze aus, die für die Fälligkeit des Darlehens von Bedeutung ist. Daher ist es bei vielen Rentnerkrediten auch so, dass diese Darlehen eine relativ kurze Laufzeit haben, vor allem wenn der Kreditnehmer bei Aufnahme des Kredites schon fast an die bankinterne Altersgrenze für die Vergabe von Darlehen stößt.